Kategorie A1
Motorräder mit einem Hubraum von 50cm3 (45 km/h/4kW) und von nicht mehr als 125cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
Das Mindestalter für Kategorie A1 bis 50cm3 beträgt 15 Jahren (45km/h / 4kW).
Das Mindestalter für Kategorie A1 bis 125cm3 beträgt 16 Jahren (max. 11KW).
Weitere Voraussetzungen:
Besuch eines Nothelferkurses: Ja Ausnahme: Inh. Kat. B, B1 oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. | |
Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises vollständig ausfüllen und beim Strassenverkehrsamt einreichen (frühestens 2 Monate vor dem 16. bzw. 15. Geburtstag). | Gesuch Lernfahrausweis |
Bestehen der Theorieprüfung. | |
Absolvieren des Grundkurses (12 Stunden) innerhalb von 4 Monaten. Der Lernfahrausweis wird damit um weitere 12 Monate verlängert. | Anmelden |
Verkehrskunde: Ja Ausnahme: Inh. Kat. B, B1 | Anmelden |
Ich empfehle Dir vor der praktischen Führerprüfung, Fahrstunden bei mir. | Anmelden |
Bestehen der praktischen Führerprüfung | |
Hinweis: mit Erreichen des 16. Lebensjahrs wird die Hubraumbeschränkung von 50cm3 ohne weitere Prüfung aufgehoben. |
Ich habe einen Führerschein der Kat. B (Auto)
Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises vollständig ausfüllen und beim Strassenverkehrsamt einreichen. | Gesuch Lernfahrausweis |
Absolvieren des Grundkurses (12 Stunden) innerhalb von 4 Monaten. | Anmelden |
Eintrag der Kategorie im Führerausweis beim Strassenverkehrsamt. |