Kategorie A
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.
Das Mindestalter für den Erwerb der Kategorie A unbeschränkt beträgt 18 Jahre. Direkteinstig mit 25 Jahren nicht mehr möglich. Neu sind für den Erwerb des Führerscheins, zwei Prüfungen notwendig (siehe Tabelle).
Direkteinstieg nur möglich für:
- Lernenden der beruflichen Grundbildung «Motorradmechanikerin/Motorradmechaniker EFZ», die von einem Fahrlehrer der Kategorie A ausgebildet werden
- Personen, die in Kursen der Polizei auf Motorrädern ausgebildet werden
- Verkehrsexperten im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung
Weitere Voraussetzungen:
Nothelferkurs: nicht erforderlich Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1. | |
Für Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden. Die praktische Prüfung ist erforderlich. | Gesuch Lernfahrausweis |
Basistheorieprüfung: keine Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1. | |
Praktische Grundschulung: keine Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1. | Anmelden |
Verkehrskunde: keine Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1. | Anmelden |
Ich empfehle Dir vor der praktischen Führerprüfung, Fahrstunden bei mir. | Anmelden |
Ich habe einen Führerschein der Kat. A1
Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises vollständig ausfüllen und beim Strassenverkehrsamt einreichen (frühestens 2 Monate vor dem 18. Geburtstag). | Gesuch Lernfahrausweis |
Absolvieren des Grundkurses (4 Stunden) innerhalb von 4 Monaten. Der Lernfahrausweis wird damit um weitere 12 Monate verlängert. | Anmelden |
Ich empfehle Dir vor der praktischen Führerprüfung, Fahrstunden bei mir. | Anmelden |